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VERSICHERUNGSFORUM KREMS 2018

Am 20. November 2018 fand das 4. Kremser Versicherungsforum statt. Auf Einladung der Donau-Universität Krems hat unsere geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Karin Hartjes zum Thema „Produktrückruf in der Haftpflichtversicherung“ einen hoch interessanten Vortrag zur aktuellen Rechtslage gehalten. Weitere Vorträge hielten die ehemalige Senatsvorsitzende und Vizepräsidentin des Oberstes Gerichtshofes Frau Dr. Ilse Huber und Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer. Etwa 180 VertreterInnen namhafter VersicherungsmaklerInnen und -gesellschaften sowie JuristInnen aus Österreich und Deutschland informierten sich bei dieser Fachtagung über aktuelle Fragen zu den Bereichen Haftpflicht, Rechtsschutzversicherung und Versicherungsvertriebsrecht.

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ENTSENDUNGSVERSICHERUNG

In Zeiten einer globalisierten Geschäftstätigkeit sind die Mitarbeiter eines Unternehmens häufig im Ausland unterwegs und es ist niemand davor gefeit, im Ausland krank oder das Opfer eines Unfalles zu werden. Der Dienstgeber hat von Gesetz wegen die Verpflichtung, für die Kosten in Zusammenhang mit derartigen Schadensfällen aufzukommen. Wie Beispiele aus der Praxis zeigen, können derartige Ereignisse sehr viel Geld kosten. Der vorsorgliche Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung minimiert dieses Risiko. Nicht nur der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland, sondern auch der Rücktransport bzw. ein Ambulanzjet kosten sehr viel Geld, die Prämie für eine Entsendungsversicherung im Verhältnis dazu ist jedoch relativ moderat.

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TRANSPORTVERSICHERUNG

Das Fehlen einer Transportversicherung kann zu erheblichen Verlusten eines Betriebes führen. Angenommen Sie liefern eine teure Maschine für einen Kunden in Südamerika zur Lieferkondition ex works, d.h. das Risiko für den Transportweg geht ab Verlassen der Produktionsstätte auf den Empfänger über. Die Maschine kommt aber nicht in Südamerika an. Ihr Kunde wird deshalb auch die Zahlung verweigern, obwohl er laut Lieferkondition das Transportrisiko zu tragen hatte. Eine richtig gestaltete Transportversicherung wird den Schaden für Sie übernehmen, auch wenn nach den Incoterms diesen Schaden Ihr Kunde zu tragen hätte.